Für den Umgang mit personenbezogenen, sensiblen Daten in der Arztpraxis ist der Datenschutz unverzichtbar. Die fahrlässige Weitergabe oder nachlässige Handhabung von Einzeldaten muss verhindert werden ...
Fordert ein Betriebsprüfer in einer Arztpraxis elektronisch gespeicherte Daten an, darf er sie nur in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen oder im Finanzamt auswerten. Das hat der Bundesfinanzhof ...
Aktion „Datenschutz in der Arztpraxis“ in Niedersachsen will das Bewusstsein schärfen. Viele Schwachstellen sind seit langem bekannt: offene Karteikarten und Patientenakten am Empfangstresen oder im ...